Die im Landkreis Rotenburg liegende Wümme ist als Gewässer II. Ordnung klassifiziert. Sie durchfließt das Naturschutzgebiet „Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Torchelbach“. Für die ordnungsgemäße Unterhaltung des Gewässers müssen Art, Umfang und Zeitraum der Durchführung einvernehmlich in einem abgestimmten Unterhaltungsplan dargestellt und erfasst werden. Dieser Plan soll sowohl die Belange der Abflusssicherung und der Gewässerentwicklung, wie auch die des Natur- und Artenschutzes berücksichtigen.
Zur Erfüllung dieser Vorgaben wurden Gewässerbegehungen durchgeführt, um den derzeitigen Zustand zu dokumentieren. Die örtliche Aufnahme wird durch die Vermessung des Flussstrangs untersetzt und bildet, gemeinsam mit der Erfassung der abflusswirksamen Zuflüsse und Querbauwerke, die Grundlage für ein hydraulisches Modell.
Mit dem Modell sollen die hydraulischen Wirkungen einer an die Belange des Natur- und Artenschutzes angepassten Unterhaltung des Gewässersystems untersucht werden. Zugleich ist festzustellen, wo in welchem Umfang turnusmäßig Arbeiten zur Unterhaltung des Abflussprofils erforderlich sind, um einen ordnungsgemäßen Abfluss zu gewährleisten. Die Arbeiten sollen 2024 abgeschlossen werden.