Das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung, das u.a. die Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren (eANV) regelt, wurde Mitte 2006 verabschiedet. Mit der Novelle der Nachweisverordnung (NachwV) sind alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen, einschließlich der zuständigen Vollzugsbehörden, gesetzlich zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren verpflichtet.
Deswegen ist die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur an Stelle der handschriftlichen Unterschrift obligatorisch. Alle Beteiligten der Abfallentsorgung müssen bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) registriert sein, die dafür sorgt, dass der Registrierungsantrag an die für die Beteiligten verantwortliche Behörde weitergeleitet wird und die Einrichtung eines virtuellen Postfachs erfolgt, über das der Datentransfer abgewickelt werden kann.
Anstelle der herkömmlichen Unterschrift tritt in der elektronischen Abfallentsorgung die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich die gleiche Beweiskraft wie die eigenhändige Unterschrift besitzt.
Um signieren zu können, werden Signaturkarten, Zertifikate für die qualifizierte elektronische Signatur und Lesegerät benötigt. Das Büro AquaConstruct ist als Dienstleister (z.B. Verfahrensbevollmächtigter des Erzeugers) beim Abfallmanagementsystem ZEDAL zertifiziert und kann für den Abfallerzeuger den elektronischen Abfallnachweis führen.
Referenzen
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der nachhaltigen Funktion des Bodens hat der Gesetzgeber bereits 1998 ein Gesetz erlassen, das 2017 letztmals geändert wurde. Mit diesem Gesetz sollen schädliche Bodenveränderungen verhindert und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu getroffen werden. Im Zuge von Bauprozessen werden Böden rund um Bauobjekte erheblich mechanisch beansprucht. Da diese nach Abschluss der Maßnahmen wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen, gilt es ihre Leistungsfähigkeit zu schützen. Eine zusätzliche Bodenkundliche Baubegleitung von Bauvorhaben trägt dazu bei, Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zu vermindern.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder komplexen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht.