Regenwasserableitung Burg

Die Ableitung der Niederschlagswassers von den durch die Ortslage der Gemeinde Burg (Spreewald) führenden Landesstraßen L51 und L513 erfolgt in vorhandene Oberflächengewässer. Hydraulische Untersuchungen ergaben, dass an einigen Einleitstellen Behandlungsanlagen nachgerüstet werden müssen. Diese sollen auf Basis vorliegender Unterlagen sowie den aktuellen Regeln der Technik (DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2) bemessen werden. 

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse („Regenwetterabflüsse“). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit niederschlagsbedingten Siedlungsabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Im Arbeitsblatt DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 werden die emissionsbezogenen Regelungen behandelt. 

Für die Bewertung der Verschmutzung von Niederschlagswasser und die aus der Einleitung von Niederschlagswasser resultierende Gewässerbelastung wurde in den Arbeitsblättern der Feinanteil der abfiltrierbaren Stoffe (AFS63) ausgewählt, die zu planenden Behandlungsanlagen müssen deshalb sowohl absetzbare, wie auch abfiltrierbare Stoffe zurückhalten.

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